Vorlasten
Was sind Vorlasten?
Es kann der Eintrag einer Grundschuld im Grundbuch erfolgen. Damit gelangt der Gläubiger bzw. Darlehensgeber dieser Grundschuld in den Besitz eines sogenannten eines sogenannten Grundpfandrechts. Im Hinblick auf ein Darlehen gilt diese Grundschuld als Sicherheit. In vielen Fällen kommt es zur Beantragung von einem weiteren Darlehen, für dessen Gewährung ein anderes Kreditinstitut zuständig sein kann. Der potenzielle neue Kreditgeber lässt in der Regel eine Überprüfung durchführen, ob sich bereits Belastungen im Grundbuch befinden. Ist das der Fall, so handelt es sich um Forderungen, die im Ernstfall vorrangig bedient werden müssen. Gleichzeitig wird in dem Moment von Vorlasten gesprochen.
Was bedeutet eine Wertminderung?
Es gibt Vorlasten, bei denen eine Bewertung in Euro nicht erfolgen kann. Zu finden sind diese Beträge in Abteilung II. Handeln kann es sich somit um eine Dienstbarkeit, ein Nießbrauchsrecht oder ein Wohnungsrecht. Durch diese Rechte kommt es zu einer Wertminderung vom Grundstück. Daraus folgt eine Verminderung des Beleihungswertes, was in der Folge zu einem höheren Beleihungsauslauf führt.
Welche Details sind noch von Bedeutung?
In der Regel kommt es zu einem Abgleich zwischen den Lasten, die bereits bestehen und dem ermittelten Beleihungswert. Es findet eine Prüfung mit Blick auf eine mögliche Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners statt. Bedeutsam ist dabei, dass ein Verkaufserlös für den Ausgleich von Forderungen und den Lasten ausreicht. Eine Prüfung des Beleihungsauslaufes ist für die Feststellung von besonderer Bedeutung. Schließlich ist die Existenz eines Realkredites nachzuweisen, der bei bis zu 60 Prozent gegeben ist. Auch in diesem Fall hat die Einrechnung von allen Lasten zu erfolgen.