Sondertilgungsrecht
Was ist Sondertilgungsrecht?
Zwecks Tilgen eines Kredits zahlen vertragsgemäß die Kreditnehmer monatliche Raten zum Kreditgeber zurück. Sondertilgung liegt vor, wenn über diese vereinbarten Raten hinaus weitere Zahlungen erfolgen, mit dem Ziel den Kredit vorm vertraglichen Termin zurückzubezahlen. Kein Gesetz verpflichtet zu einem Recht auf Sondertilgung in welcher Ratenform auch immer. Es hat beim Abschluss des Vertrages über einen Kredit vereinbart zu werden, sonst hat man es in der Regel nicht.
Wo kommt Sondertilgungsrecht vor?
Damit ist klar, das Recht auf extra Tilgungen muss im Kreditvertrag vorkommen. Dort ist festzulegen, wie die Raten sein sollten in Betrag und Häufigkeit, die als gesonderte Tilgung getätigt werden dürfen. Meist ist ein prozentualer Teilwert der Nettodarlehnssumme, also der gewählten Kreditsumme, und speziell nicht der Restschuld, kreditvertraglich festgelegt. Solche Vereinbarungen gibt es bei Krediten jeder Art. Besonders oft kommt das Recht auf Sondertilgung bei Baukrediten vor.
Was gibt es noch zu Sondertilgungsrecht zu sagen?
Banken nehmen für das Recht auf Sondertilgung durchaus schon einmal einen höheren Zinssatz. Damit gleichen sie ihre Verluste in den Zinseinnahmen bei vorzeitiger Tilgung aus. Einige fordern eine Entschädigungszahlung andere eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist gesetzlich beschränkt auf einen halben bis einen Prozent der Restschuld.
Die Vorteile sind:
- Geringere gesamte Zinskosten mittels kürzerer Kreditlaufzeit
- Stetig wiederholte zusätzliche Abbezahlungen mindern die gesamten Kreditkosten
- Sondertilgung entspricht solider Flexibilität der privaten Finanzplanung
Die Nachteile sind:
- Der Kreditgeber darf gesetzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung nehmen und damit Zinsverluste ausgleichen
- Der Kreditgeber ist berechtigt während der kompletten Kreditlaufzeit erhöhte Sollzinsen erheben
Alternativen zum Recht zur Sondertilgung sind die Tilgungsrate erhöhen, ein variables Darlehen vereinbaren, auf einem anderen Weg das Eigenkapital in die Finanzierung überführen, etwa mit einer Anschlussfinanzierung oder die Umschuldung.