Kreditsicherheiten
Was sind Kreditsicherheiten?
Die Banken verleihen Geld, doch sie wollen es auch mit Zinsen zurückhaben. Deshalb werden häufig für die Kredite Sicherheiten verlangt. Es wird zwischen zwei Sicherungsarten unterschieden, Personensicherheiten und Sachsicherheiten. Bei Personensicherheiten tritt eine weitere Person für den Kredit ein, es wird also eine Bürgschaft fällig. Bei den Sachsicherheiten werden Sachwerte übereignet, in aller Regel können Schmuck, Gemälde oder eine Lebensversicherung verpfändet werden.
Die Bürgschaft
Wenn der Antragsteller nicht genügend Kreditsicherheiten aufbieten kann, kann ein Bürge eintreten. Der verpflichtet sich dann, die Raten auch weiterhin zu zahlen, wenn der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr zahlen will oder kann. Hierfür wird ein sogenannter Bürgschaftsvertrag geschlossen. Die Bürgschaft endet, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Der Bürge muss aber nicht sofort zahlen, die Bank muss erst alle Mittel ausgeschöpft haben. Sie muss also auch die Zwangsvollstreckung betreiben, um vielleicht doch noch Geld zu erhalten. Ist allerdings alles fruchtlos, so kann die Bank an den Bürgen herantreten. Er tritt dann in vollem Umfang für den Schuldner ein. Bei Autokrediten kommen oft Bürgschaften in Frage, die Eltern oder Großeltern treten oft als Bürgen auf, wenn sich junge Leute ein Auto kaufen wollen.
Sicherungsübereignung
Das sind die häufigsten Kreditsicherheiten, sie lassen sich schnell und einfach realisieren. Ein typisches Beispiel ist die Finanzierung eines Autos, hier ist der Fahrzeugbrief das eigentliche Sicherungsgut. Sicher darf der Kreditnehmer das Auto nutzen, aber Eigentümer ist immer die Bank.
Pfandrecht
Beim Pfandrecht bleibt wohl der Kreditnehmer Eigentümer der Sache, die Bank wird allerdings der Besitzer. Die Bank erhält also das Verwertungsrecht der Sache, bis der Kredit zurückgezahlt ist. Die Liste der Objekte ist lang, es können Schmuck, Gemälde, Elektronikartikel, usw. verpfändet werden. Der Bank kann auch ein Mitbesitz eingeräumt werden, das ist oft bei Lebensversicherungen der Fall. In diesen Fällen dient die Versicherungs-Police als Kreditsicherheit. Das Grundpfandrecht kommt meist bei Immobilien zum Tragen, die Bank lässt sich eine Hypothek oder Grundschuld eintragen, die dann im Grundbuch steht. Dies wird oftmals bei einem Eigentümerdarlehen.