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Eigentümergrundschuld

Eigentümergrundschuld einfach erklärt!

Eigentümergrundschuld

Wenn Du ein Haus oder eine Eigentumswohnung kaufst, wirst Du schnell mit dem Begriff Grundschuld oder Eigentümergrundschuld in Berührung kommen. Mit dieser Bezeichnung oder dem Begriff „Hypothek“ können gerade private Käufer nichts anfangen, zumal es auch Unterschiede zwischen diesen beiden Arten von Schuld gibt. Unser Artikel zeigt Dir kurz auf, was die Grundschuld ist und was Du als Grundstückseigentümer wissen solltest.

Was ist die Eigentümergrundschuld genau?

Jedes Grundstück deutscher Städte und Gemeinden ist in einem Buch im zuständigen Grundbuchamt vermerkt. Wenn Du ein Grundstück mit oder ohne Haus kaufst und über einen Kredit finanzierst, wird diese Schuld ins Grundbuch des Amtes eingetragen. Mit der Grundschuld findet eine finanzielle Absicherung des Kredits statt.

Hast Du Deinen Immobilienkredit erfolgreich zurückgezahlt, wird die eingetragene Grundschuld automatisch in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt. Von Deiner Bank oder Deinem Kreditinstitut erhältst Du eine Bestätigung, dass Du Dein Darlehen erfolgreich getilgt hast. Diese Bestätigung kannst Du beim Grundbuchamt vorliegen und damit die eingetragene Grundschuld löschen lassen.

Muss oder sollte ich die Grundschuld löschen lassen?

Auf den ersten Blick wirst Du als Eigentümer froh sein, Deinen Kredit abbezahlt zu haben und Deine Eigentümergrundschuld löschen zu können. Es gibt dennoch Situationen, in denen Du die Grundschuld weiterhin bestehen lassen solltest. Dies hat mit der Reihenfolge der Eintragungen ins Grundbuch zu tun.

Grundsätzlich kannst Du Deine Immobilie zur Absicherung verschiedener Kredite oder finanzieller Verpflichtungen nutzen. Hierbei ist die Rangfolge der Eintragungen wichtig. Kannst Du Deiner Zahlungspflicht nicht nachkommen, werden Deine Gläubiger in der Reihenfolge bedient, die im Grundbuch eingetragen wurde.

Wenn Du selbst Deine Eigentümergrundschuld einträgst oder nach der Tilgung aller Kredite bestehen lässt, sicherst Du Dir den ersten Rang in dieser Reihenfolge. Dies kannst Du zu einem späteren Zeitpunkt nutzen, wenn Du einen neuen Kredit aufnehmen möchtest.

Mit der Eigentümergrundschuld bei Deiner Bank punkten

Die Eintragung Deiner Grundschuld als Eigentümer lohnt besonders, wenn Du langfristig nochmal einen Kredit (zum Beispiel ein Eigentümerdarlehen)abschließen möchtest. Die Bank wird vor der Kreditvergabe überprüfen wollen, wie die Eintragungen im Grundbuch aussehen und in welcher Reihenfolge verschiedene Gläubiger bedient werden.

Kannst Du hier aufzeigen, dass Du eine Eigentümergrundschuld eingetragen hast, wird Deine Bank dies besonders zu schätzen wissen. Schließlich kannst Du diesen ersten Rang der Eintragung an die Bank für den Kreditabschluss weitergeben. Die steigert Deine Chancen, dass der nächste Kredit überhaupt abgeschlossen wird oder dass Du bessere Konditionen erhältst.

Und was ist dann eine Hypothek?

Der Begriff Hypothek ist zwar noch bekannt, kommt im modernen Kreditwesen jedoch selten zum Einsatz. Die Hypothek war ein Grundpfandrecht, das für eine Immobilie beim Kreditabschluss gewährt wurde. Es handelt sich um eine veraltete Form der Kreditabsicherung, die ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wurde. Heute wird Dir kaum ein Kreditinstitut mehr die klassische Hypothek anbieten, stattdessen wird sich diese über Deine Eigentümergrundschuld freuen.

Christian Jung
Christian Jung

Seit über sieben Jahren bin ich, Christian Jung, im Finanzsektor tätig, aktuell als Head of Marketing & Partnerships bei CrediMaxx GmbH. Meine Hauptaufgabe liegt in der Erstellung und Pflege von Inhalten auf unserer Webseite und anderen Plattformen. Durch mein Studium der Wirtschaftsinformatik bringe ich ein solides technisch-wirtschaftliches Verständnis mit, welches ich täglich in meine Arbeit einfließen lasse, um zur digitalen Kompetenz unseres Unternehmens beizutragen.

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