Bereitstellungszinsen
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereistellungszinsen sind eine Art Strafzinsen, die man für die Zeit zwischen dem Vertragsabschluss und dem Abruf des Kreditbetrages zahlen muss. Möchte man sich die guten Konditionen sichern oder braucht die Zusage für den Erwerb einer Immobilie schließt man den Vertrag ab. Möchte man sich allerdings den Betrag erst zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen lassen, da das Haus zum Beispiel noch nicht gekauft wurde, zahlt man für diese Zeit Zinsen.
Wo kommen Bereitstellungszinsen vor?
Man hat diese besondere Art von Zinsen nur bei der Kreditvergabe. Es gibt sie bei Allzweckdarlehen, bei Immobiliendarlehen und auch bei Bauspardarlehen. Je nach Art des Vertrages und den inviduellen Modalitäten kann es hier auch zu Abweichungen in der Dauer und der Höhe geben. In der Regel finden Bereitstellungszinsen aber nur bei Immobilien- und Bauspardarlehen Anwendung, da es sich dort auch üblicherweise um größere Summen handelt.
Was gibt es noch zu Bereitstellungszinsen zu sagen?
In Einzelfällen verzichten Kreditinstitute auch auf die Vereinnahmung dieser Zinsen oder stellen einem einen gewissen Zeitraum zur Verfügung, in der man über das Geld verfügen kann, ohne Bereitstellungszinsen zu zahlen. Die Höhe der Strafzinsen ist in der Regel günstiger als der vertraglich festgehaltene Zinssatz.