Ablösewert
Was ist ein Ablösewert?
Im Leasinggeschäft spielt der Ablösewert eine zentrale Rolle. Dieser Wert ist ein fiktiver Wert, welcher sich aus der Summe bei Vertragsabschluss (siehe Ablösesumme) und den Zinsen errechnet. Während der Laufzeit des Leasingvertrages ist dieser Wert immer gleich. Am Ende der Laufzeit bleibt eine Restsumme übrig, welche dann abgelöst werden kann. Dieser Wert steht bei Vertragsbeginn fest. Ist der Ablösewert zu hoch, kann dieser über eine Umschuldung getilgt werden.
Wo kommt ein Ablösewert vor?
Bei allen Kreditgeschäften kann ein solcher Wert vorkommen. Gleiches gilt aber auch bei Verträgen mit Versicherungen oder im Geschäft des Leasings. Dies ist immer dann der Fall, wenn am Ende einer festen Laufzeit ein Restwert übrig bleibt. Dieser Betrag kann durch den Leasingnehmer sodann abgelöst werden. Die Berechnung des Restbetrages ergibt sich aus dem ursprünglichen Wert abzüglich der laufenden Zahlungen und zuzüglich der Zinsen.
Was gibt es noch zu dem Ablösewert zu sagen?
Der Restwert ist nicht der selbe Betrag wie der tatsächliche Wert des Leasingobjektes. Viele Faktoren spielen bei der Berechnung des Restbetrages eine Rolle. Meist am Anfang des Vertrages also zu einem bestimmten Zeitpunkt wird der Wert errechnet. Dies ist eher ein abstrakten Wert, da eine genaue Prognose zum jeweiligen Vertragsbeginn nie erfolgen kann. Also werden verschiedene bekannte Werte des aktuellen Marktes zur Berechnung herangezogen.