Nominalzins
Nominalzins
Der Nominalzins ist die Gebühr, die für eine Bereitstellung des Kredites vom Kreditinstitut verlangt wird, er gibt also an, wie hoch die Kreditverzinsung ist.
Der Nominalzins betrachtet im Gegensatz zum Effektivzins nicht die Kreditnebenkosten. Die monatlichen Raten setzen sich also zusammen aus dem Nominalzinssatz und der Höhe der monatlichen Rate. Diese Zinsen werden auf den reinen Dahrlehnensbetrag berechnet. Es werden keine Nebenkosten mit einbezogen.
Unterschiede
Grundsätzlich unterscheidet man in variablen Zinssatz und festen Zinssatz. Der variable Zinssatz kann während der Kreditlaufzeit angepasst werden. Dies passiert indem er sich ständig an die veränderten Gegebenheiten des Kapitalmarktes angepasst wird. Er kann somit steigen oder sinken. Also teurer oder günstiger für den Kreditnehmer werden. Bei den festen Zinssätzen gibt es über die gesamte Laufzeit keine Veränderung. Der Zinssatz bleibt konstant. Dies ist für den Kreditnehmer von Vorteil, da dieser mit festen Kosten planen kann und es für den Kreditnehmer keine Schwankungen gibt.
Neben dem Nominalzinssatz enthält der Effektivzins noch zusätzliche Kosten, die bei der Aufnahme des Kredits anfallen können. Dazu gehören Bearbeitungskosten, Auszahlungskosten, Zinsfestschreibungsdauer oder ähnliches. Alle Kreditnebenkosten, die zusätzlich zu dem Nominalzins anfallen, werden ebenfalls auf die monatlichen Raten aufgeteilt. Der Effektivzinssatz ist demnach das Ergebnis aller preisbestimmenden Faktoren. Falls kein Effektivzinssatz für die gesamte Laufzeit festgelegt wurde, dann ist dies ein anfänglicher Effektivzins.
Gesetze
Um die Zinsen für den Verbraucher vergleichbarer zu machen verlangt der Gesetzgeber im Rahmen der Preisangabenverordnung, dass Kreditinstitute den effektiven Jahreszins ausweisen müssen. Mit der Hilfe des festgelegten Effektivzinssatzes können nun die Verbraucher Kreditangebote vergleichen und eine passende Auswahl treffen.