Nachrangfinanzierung
Was ist eine Nachrangfinanzierung?
Eine Nachrangfinanzierung beschreibt eine Finanzierungsart, bei welcher bestimmte Gläubiger vor dem nachrangigen Gläubiger (auch Nachrangdarlehen genannt) ausgezahlt werden. Dies wird oft im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung verwendet. Demnach wird in diesem Bereich eine Eintragung im Grundbuch getätigt, welche die normale Grundschuld enthält, aber auch die anderen Gläubiger im Falle eines Verkaufes der Immobilie begünstigt. Diese haben somit als zuerst Anspruch auf die Verkaufserlöse. In diesem Konstrukt kann es durchaus vorkommen, dass durch eine unzureichende Tilgung der Schulden im Falle eines Verkaufes, der Nachranggläubiger keinen Anspruch auf Auszahlungen hat.
Wo kommt die Nachrangfinanzierung vor?
Diese Finanzierungsform wird sehr häufig bei einem Immobilienkredit angewendet. Es ist in diesem Sektor üblich, aufgrund von Absicherungsmaßnahmen, zwei Grundschulden in das Grundbuch einzutragen. In manchen Fällen ist dies für den Kreditnehmer vorteilhaft. Erstrangig dient dies jedoch den Banken. Diese stellen damit sicher, dass sie das Recht auf die Immobilie haben, falls der Darlehensnehmer die Finanzierung nicht tilgen kann.
Was gibt es noch zu der Nachrangfinanzierung zu sagen?
Der im Grundbuch eingetragene Rang beschreibt das dringliche Recht, welches der jeweilige Gläubiger besitzt. Kann das Darlehen nicht zurückgezahlt werden, so wird zuerst der Gläubiger mit dem ranghöchsten Recht ausbezahlt. Das Bauspardarlehen ist ein typisches Beispiel für eine solche Art der Finanzierung. In vielen Fällen ist diese Finanzierung auch für den Gläubiger attraktiv, da hohe Renditen nicht unüblich sind. Diese Finanzierung gehört zu den Mezzanine-Finanzierungen und wird oft von Unternehmen verwendet, um sich wieder mit Eigenkapital zu versorgen. Geht dieses Unternehmen jedoch insolvent, so gibt es keine Auszahlung an die Gläubiger.