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Zweckerklärung

Was ist eine Zweckerklärung?

Zweckerklärung

Das ist mit einem anderen Begriff benannt, die Sicherungszweckerklärung, der Sicherungsvertrag oder die Sicherungsabrede. Die Erklärung zum Zweck in Kreditverträgen legt den Sicherungszweck von Kreditsicherheiten fest. Die benannten Vertragspartner im Sicherungsvertrag füllen die Aufgaben Sicherungsgeber und Sicherungsnehmer. Der Sicherungsgeber verspricht, die Sicherheit zu stellen, der Sicherungsnehmer verspricht, den Gebrauch der Sicherheit entsprechend des Sicherungszwecks. Sicherungsgeber ist stets der Kreditnehmer. Sicherungsnehmer ist stets der Kreditgeber. Beide können eine natürliche oder juristische Person sein. Der Sicherungsvertrag hat die Sicherheitenbestellung und die Sicherungsübergabe zur Folge. Der Kreditvertrag verursacht zwar die Sicherheitenbestellung, gründet jedoch nicht die Verpflichtung zur Sicherheitenbestellung. Diesen Grund vereinbaren die Kreditpartner gesondert im Sicherheitsvertrag.

Wo kommt eine Zweckerklärung vor?

Der Sicherungsvertrag ist fester Teil eines jeden Kreditvertrages. Er ist eigenständiger Vertrag gemäß Paragraf 311 Absatz 1 BGB oder Nebenabrede. Den Sicherungsvertrag legen die Kreditgeber selbst fest. Diese sind in der Geltung Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute und unterliegen gerichtlicher Inhaltskontrolle. Der Sicherungsvertrag ist seit 2008 im BGB Paragraf 1192 enthaltener Rechtsbegriff. Er ist damit im deutschen Rechtsraum der Erklärung des Begriffs vorzuziehen.

Was gibt es noch zur Zweckerklärung zu sagen?

Der Sicherungsvertrag ist obligatorisch beim Kreditvertrag. Die Sicherheitsbestellung ist der dingliche Vertrag zum Sicherheitsvertrag. Er ist von der Sicherheitsbestellung unabhängig gültig. Das Abstraktionsprinzip des BGB ermöglicht, das Erfüllungsgeschäft nur über die Rückabwicklung ungerechtfertigte Bereicherung zu bewirken. Notarieller Rat mag bei der Unterschrift des Sicherungsvertrags sinnvoll sein, weil dieser Vertrag umfangreich, erklärungsbedürftig und individuell ist. Für nur einen bedienten Kredit in der Grundschuld dient der enge Sicherungsvertrag, für mehrere der weite Sicherungsvertrag.

Christian Jung
Christian Jung

Seit über sieben Jahren bin ich, Christian Jung, im Finanzsektor tätig, aktuell als Head of Marketing & Partnerships bei CrediMaxx GmbH. Meine Hauptaufgabe liegt in der Erstellung und Pflege von Inhalten auf unserer Webseite und anderen Plattformen. Durch mein Studium der Wirtschaftsinformatik bringe ich ein solides technisch-wirtschaftliches Verständnis mit, welches ich täglich in meine Arbeit einfließen lasse, um zur digitalen Kompetenz unseres Unternehmens beizutragen.

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