Grundbuchauszug
Was ist ein Grundbuchauszug?
Bei einem Grundbuchauszug handelt es sich um eine Abschrift der Eintragungen, die im Grundbuch vermerkt wurden. Ein entsprechender Auszug gibt somit Informationen über den Grundstückseigentümer, mögliche Hypotheken und Wohn- und Nutzungsrechte zu einem Grundstück wider.
Wann benötigt man einen Grundbuchauszug?
Im Rahmen eines Immobilienkaufs oder für eine Beleihungsprüfung mittels Beleihungsunterlagen kann die Ausstellung eines Auszugs notwendig werden. Um Einsicht in das Dokument zu erhalten muss ein entsprechender Antrag beim Grundbuchamt gestellt werden, in dem das berechtigte Interesse, welches die Einsichtnahme rechtfertigt, begründet sein muss. Generell ist das Grundbuchamt jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, einer Einsichtnahme in ein Grundbuch zuzustimmen. Der Eigentümer des Grundstücks hat ein generelles Recht auf eine Einsichtnahme, die ihm seitens des Amtes auch nicht verwehrt werden kann. Er kann ferner Personen oder Organisationen zur Einsicht in das Grundbuch bevollmächtigen, die dann keinen Antrag auf Einsichtnahme beim Grundbuchamt stellen müssen. Auch weitere im Grundbuch vermerkte Rechtsinhaber besitzen ein generelles Recht auf die Einsichtnahme in das Grundbuch. Im Einzelfall können aber auch Gläubiger, die eine Forderung gegenüber dem Grundstückseigentümer geltend machen möchten und eine Zwangsversteigerung anstreben ein Interesse haben, den Auszug einzusehen. Wenn ein Kredit grundbuchrechtlich abgesichert, wie ein Eigentümerdarlehen, sein soll, können auch Banken oder weitere Kreditgeber Einsicht in den Grundbuchauszug beantragen. Mögliche Käufer einer Immobilie können ebenfalls an der Einsichtnahme interessiert sein und müssen diese beim Grundbuchamt vorab beantragen.
Was ist bei einem Grundbuchauszug zu beachten?
Die Erteilung eines Auszugs ist stets kostenpflichtig. Die Gebühren werden von der jeweiligen Form des Antrags auf Einsichtnahme bestimmt. Ein einfacher Auszug kostet derzeit 10 Euro, ein beglaubigter Auszug hingegen derzeit 18 Euro. Um die Einsicht in das Grundbuch zu beantragen, kann ein Online-Formular (dies wird heutzutage von den meisten Grundbuchämtern über die Website zur Verfügung gestellt) genutzt oder ein individueller schriftlicher Antrag gestellt werden. Auch das persönliche Beantragen vor Ort ist möglich.